Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenschaltungen auf den Internetseiten der Hamburger Stadtillustrierten Verlagsgesellschaft mbH (HSI Verlags GmbH)
§ 1 Begriff des Anzeigenauftrages, Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Anzeigenauftrag im Sinne der nachstehenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen der Hamburg Stadtillustrierten Verlagsgesellschaft (HSI Verlags GmbH) und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Interessenten auf den Online-Seiten der HSI Verlags GmbH zum Zwecke der Verbreitung im Internet.
- Für die Abwicklung aller Anzeigenaufträge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden auf den Anzeigenauftrag keine Anwendung.
§ 2 Anzeigenpreise
- Die Anzeigenpreise richten sich nach der jeweils gültigen Online-Preisliste der HSI Verlags GmbH.
- Eine Änderung der Online-Preisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge, nicht jedoch vor Ablauf von drei Monaten nach Bekanntgabe. Dem Auftraggeber steht bei Preiserhöhungen ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
- Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
§ 3 Abwicklung des Anzeigenauftrages
- Ist keine Frist zur Abwicklung des Anzeigenauftrages bestimmt, so ist der Anzeigenauftrag innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen vereinbart, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht ist.
§ 4 Abruf weiterer Anzeigen
- Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der vereinbarten bzw. in § 3 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
§ 5 Gestaltung der Anzeige
-
Eine Anzeige kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:
- Bild und / oder Text
- Tonfolgen und / oder Bewegtbilder
- sensitive Fläche, die beim Anklicken mittels einer vom Auftraggeber genannten Internet-Adresse eine Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Wirtschaftsbereich des Auftraggebers liegen.
§ 6 Nichterfüllung
- Wird ein Anzeigenauftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die HSI Verlags GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen den gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der HSI Verlags GmbH zurückzuvergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der HSI Verlags GmbH beruht oder wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorbehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes fortsetzt.
§ 7 Inhalt der Anzeige
- Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Unterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, die HSI Verlags GmbH von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese aus der Ausführung des Anzeigenauftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen die HSI Verlags GmbH erwachsen. Die HSI Verlags GmbH ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Wird die HSI Verlags GmbH oder einer ihrer Mitarbeiter wegen des Inhalts von Anzeigen oder wegen weiterer Inhalte, die über die Anzeige erreichbar sind (sogenannte Links) von Dritten in Anspruch genommen oder strafrechtlich verfolgt, so stellt der Auftraggeber die HSI Verlags GmbH oder ihre Mitarbeiter von allen daraus entstehenden Schäden frei.
§ 8 Bedingungen über Zeit oder Ort der Anzeige
- Für die Platzierung der Anzeige sind die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben der HSI Verlags GmbH maßgeblich, es sei denn Verlag und Auftraggeber hatten schriftlich etwas anderes vereinbart. Anzeigenaufträge, die unter der Bedingung eines bestimmten Platzes oder einer bestimmten Zeit auf der Internetpräsenz der HSI Verlags GmbH geschaltet werden, müssen so rechtzeitig bei der HSI Verlags GmbH eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Anzeigenauftrag unter der Bedingung nicht auszuführen ist.
§ 9 Kennzeichnung der Anzeigen
- Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der HSI Verlags GmbH kenntlich gemacht.
§ 10 Ablehnung von Anzeigenaufträgen
- Die HSI Verlags GmbH behält es sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses -, wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Anzeigen, die bei Annahmestellen oder bei Vertretern abgegeben werden. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
§ 11 Anzeigenvorlagen
- Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Vorlagen bis spätestens vier Werktage vor Veröffentlichung ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Nachträgliche Änderungen des Motivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die HSI Verlags GmbH.
- In digitaler Form gelieferte Vorlagen sind frei von Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Entdeckt die HSI Verlags GmbH auf einer ihr übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird die HSI Verlags GmbH von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung, insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage der HSI Verlags GmbH erforderlich, löschen. Der Auftraggeber kann hieraus keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der HSI Verlags GmbH den durch die vorgenannten Schadensquellen entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 12 Mängelgewährleistung
- Die HSI Verlags GmbH ist zur Veröffentlichung der Anzeige in der für Internet-Publikationen jeweils marktüblichen Wiedergabequalität verpflichtet. Der Auftraggeber hat unter diesen Voraussetzungen bei unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzanzeige im Hinblick auf den Inhalt der Anzeige nicht möglich, lässt die HSI Verlags GmbH eine ihr für die Ersatzanzeige gestellte Frist verstreichen oder ist die Ersatzschaltung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Bei fernmündlich aufgegebenen Aufträgen und / oder Änderungen übernimmt die HSI Verlags GmbH keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
- Ein Anspruch nach Absatz 1 scheidet aus, wenn die fehlerhafte Veröffentlichung hervorgerufen wurde, weil
- eine nicht geeignete Darstellungs-Software und/oder Hardware (z.B. Browser) verwendet wurde,
- Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, insbesondere Rechnerausfall von Internetprovidern oder Online-Diensten, vorliegen,
- Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller oder nichtkommerzieller Provider oder Onlinedienste unvollständig und/oder nicht aktualisiert sind oder
- der Adserver ausfällt, wobei der Ausfall nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung der Anzeige andauert.
§ 13 Schadenersatz
- Der Verlag haftet für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind. Im kaufmännischen Verkehr ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des entsprechenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
- Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche - auch solcher aus Absatz 1 - ein Rücktrittsrecht.
§ 14 Zahlung
- Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, spätestens aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Online-Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
§ 15 Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 % über dem jeweils gültigen Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (LRG) sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Die HSI Verlags GmbH kann bei Zahlungsverzug außerdem die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die HSI Verlags GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus irgendwelche Ansprüche erwachsen.
§ 16 Höhere Gewalt und Arbeitskampfmaßnahmen
- Wenn die HSI Verlags GmbH an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen gehindert wird, so verlängert sich, wenn die Leistung nicht unmöglich wird, die Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Leistung unmöglich, so wird die HSI Verlags GmbH von der Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Leistungszeit oder wird die HSI Verlags GmbH von der Leistungsverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Rücktrittsrechte und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers.
§ 17 Zifferanzeigen
- Bei Zifferanzeigen wendet die HSI Verlags GmbH für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Sie übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreib- und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt worden sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet die HSI Verlags GmbH zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Die HSI Verlags GmbH behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist die HSI Verlags GmbH nicht verpflichtet.
§ 18 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Hamburg. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hamburg.
§ 19 Salvatorische Klausel
- Sollte eine der oben stehenden Klauseln rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unangetastet. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.